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Die Nachricht, dass ein geliebter Mensch verstorben ist, lässt die Angehörigen fühlen, als ob Ihnen der Boden unter den Füßen weggezogen worden ist. Wenn Schmerz und Trauer überwiegen, fallen klare Gedanken verständlicherweise schwer. Und doch gilt es nun, einen kühlen Kopf zu bewahren. Nachfolgend möchten wir Ihnen einige Ratschläge geben, was im Trauerfall zu beachten ist.
Der Todesfall: Was Sie sofort tun müssen!
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Arzt rufen
Ist Ihr Angehöriger zu Hause gestorben? Dann rufen Sie einen Arzt.
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Totenschein ausstellen lassen (bei Haussterbefällen)
Nur Ärzte dürfen einen Totenschein ausstellen. Achtung: Der Totenschein darf höchstens EUR 76,56 kosten. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sehr nahe.
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Kontakt zum Bestattungsunternehmen aufnehmen.
Anternia Bundesweite Bestattungen erreichen Sie rund um die Uhr unter 02227-9074890
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Wichtige Unterlagen zusammenstellen
Auch wenn's schwer fällt. Stellen Sie wichtige Unterlagen zusammen: Personalausweis, Geburtsurkunde und Heiratsurkunde, bei verwitweten Personen die Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Partners. Suchen Sie nach einem Testament, einer Verfügung für den Todesfall oder anderen schriftlich niedergelegten Willenserklärungen für das Lebensende.
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Freunde und weitere Angehörige informieren
Bleiben Sie nicht alleine mit Ihrer Trauer. Geben Sie Bescheid und suchen Sie Beistand bei Freunden und weiteren Angehörigen.
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Arbeitgeber und Versicherungen benachrichtigen
Melden Sie den Sterbefall bei Arbeitgeber und ggfs. beim Berufsverband. Informieren sie Krankenkasse, Lebens- und Unfallversicherung.
Was wir für Sie tun können
- Überführung des/der Verstorbenen im gesamten Bundesgebiet veranlassen
- Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen
- Hilfe beim Erwerb eines Wahl- oder Reihengrabes im Fall von Erd- oder Feuerbestattung
- Terminvereinbarung mit Stadt und/oder Kirchengemeinde für die Trauerfeier/Beerdigung
- Organisation von Orgelspiel oder sonstiger musikalischer Untermalung der Trauerfeierlichkeiten
- Pfarrer oder Trauerredner anfragen
- Bestellen von Dekoration für Kirche und Kapelle, Kerzenbeleuchtung, Sarggebinde, Kränzen und Handsträußen
- Formulierungen für Traueranzeigen (Familienanzeige, Nachruf) vorschlagen und bei der regionalen oder überregionalen Presse in Auftrag geben
- Gemeinsam mit Ihnen Anschriften für Trauerbriefe zusammenstellen und Trauerpost versenden
- ggfs. Räumlichkeiten in Restaurant oder Gaststätte für den sich an die Beerdigung anschließenden "Trauerkaffee" reservieren
- Abrechnung mit der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse, Lebensversicherung, Sterbekasse
- Überbrückungsgeld, also die dreimonatige Rentenfortzahlung wird jetzt unter dem Begriff Sterbevierteljahr geführt, beantragen. Es ist die Zeit bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat, in dem der versicherte Ehegatte verstorben ist.
- Abmelden der Rente bei der Rentenversicherungsanstalt
Auch wichtig: Nach der Bestattung
- Prüfen Sie, ob finanzielle Ansprüche gegenüber Versicherungen, Krankenkassen, Firmen oder Behörden bestehen und machen Sie diese geltend. Beim Amtsgericht beantragen Sie einen Erbschein und lassen das Testament eröffnen. Hierbei kann Ihnen ein Notar hilfreich zur Seite stehen. Idealerweise sollten Sie Hilfe von einem Notar oder einem auf das Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Beachten Sie auch steuerliche Pflichten im Erbfall.
- Wohnung, Versicherungs- und sonstige laufenden Verträge, Abonnements, Telefon, Internet, Strom, Energie usw. kündigen. Bank informieren.
- Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung
- Als hinterbliebener Partner müssen Sie ihren Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung bei der Rentenversicherungsanstalt anmelden.
- Grabpflege. Ungefähr sechs Wochen nach der Bestattung wird das Grab von Kränzen und Gestecken geräumt. Sofern Sie dies wünschen, können Sie jetzt die Grabpflege organisieren.
- Grabstein & Grabeinfassung. Nach zwei bis vier Wochen kann der Steinmetz mit dem Grabmal und der Einfassung beauftragt werden. Tipp: Wenn wenig Geld zur Verfügung steht, kann eine sog. "Grabplatte" eine preiswerte Alternative zum klassischen Grabstein darstellen. Eine Grabplatte ist ein liegender Grabstein, ist kleiner und kommt ohne Fundament oder Einfassung aus. Eine Grabplatte kann in Absprache mit der Friedhofsverwaltung sogar selber verlegt werden.
Hinweis: Die Kosten des Totenscheins, Krankenhaus-Kühlkosten vor der Abholung sowie fällige Kommunalgebühren z.B. für Bestattungsgenehmigungen (insb. in Bayern und Rheinland-Pfalz) werden von uns 1:1 verauslagt oder von der entsprechenden Einrichtung bzw. dem Arzt direkt mit den Angehörigen abgerechnet. Diese Kosten belaufen sich i.d.R. auf € 50 bis € 200. Ein Aufpreis kann fällig werden bei über 1,85 Meter Körpergröße und/oder über 120 Kilogramm Körpergewicht sowie beim Vorliegen ansteckender Infektionskrankheiten (z.B. COVID 19, MRSA) sowie bei einer Überführung von einer deutschen Insel wie z.B. Föhr, Amrum, Sylt etc.
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Legen Sie zu Lebzeiten Ihre Bestattungswünsche fest. So entlasten Sie im Ernstfall Ihre Angehörigen und schützen sie vor hohen Bestattungskosten.
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