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Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anternia GmbH regeln das Verhältnis zwischen der Anternia GmbH – im folgenden „Unternehmen“ genannt – und den Hinterbliebenen des Verstorbenen – nachfolgend „Kunde“ genannt.
1. Anwendungsbereich
Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die durch das Unternehmen angeboten werden. Gültigkeit besitzen jeweils die Nutzungsbedingungen, die zur Zeit der konkreten Inanspruchnahme einer Dienstleistung unter www.anternia-bestattungen.de abrufbar sind. Mit der Inanspruchnahme der hier angebotenen Dienstleistungen erkennt der Kunde diese Nutzungsbedingungen an.
2. Gegenstand des Unternehmens
Auf www.anternia-bestattungen.de können Kunden das Unternehmen beauftragen, für den Verstorbenen eine der im Angebotsverzeichnis aufgeführten Bestattung zu organisieren. Auf www.anternia-bestattungen.de werden zudem kostenlos und unverbindlich Informationen rund um das Thema Bestattungen und Bestattungsvorsorge zur Verfügung gestellt.
3. Vertrag
Der Kunde beauftragt das Unternehmen mittels des unter www.anternia-bestattungen.de abrufbaren Formulars online, telefonisch, via Fax, E-Mail oder postalisch.
Basierend auf den Details des Auftrags wird das Unternehmen die gewählte Leistung entweder selbst erbringen oder sich zu ihrer Durchführung Dritter (Subunternehmen) bedienen. Das Unternehmen bestätigt die Annahme des Auftrags. Dadurch kommt zwischen den Parteien ein Vertrag über die Organisierung der Bestattung zustande. Ein Vertragsverhältnis des Kunden zu Subunternehmern entsteht nicht. Wir garantieren unsere Preise für ein Jahr, danach gilt die aktuell gültige Preisliste. Die Kosten des Totenscheins, Krankenhaus-Kühlkosten vor der Abholung sowie fällige Kommunalgebühren z.B. für Bestattungsgenehmigungen (insb. in Bayern und Rheinland-Pfalz) werden von uns 1:1 verauslagt oder von der entsprechenden Einrichtung bzw. dem Arzt direkt mit den Angehörigen abgerechnet. Diese Kosten belaufen sich i.d.R. auf € 50 bis € 200. Ein Aufpreis kann fällig werden bei über 1,85 Meter Körpergröße und/oder über 120 Kilogramm Körpergewicht sowie beim Vorliegen ansteckender Infektionskrankheiten (z.B. COVID 19, MRSA) sowie bei einer Überführung von einer deutschen Insel wie z.B. Föhr, Amrum, Sylt etc.
4. Bezahlung
Sofern nichts anders vereinbart, ist die Vergütung binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Bei Verzug des Auftraggebers werden Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Sollzinssatzes berechnet; ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Kündigt der Kunde den Vertrag oder ist die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Kunde zu vertreten hat, ist das Unternehmen berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, sofern die Kündigung bzw. Nichtausführung durch das Unternehmen nicht zu vertreten ist, jedoch unter Abzug der durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Die Aufrechnung und die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Das Unternehmen ist berechtigt, für bereits erbrachte Leistungen eine Abschlagsrechnung (z.B. für Sarg, Überführung, Beurkundung, Einäscherung) zu stellen, sofern der Zeitpunkt der Beauftragung und der Zeitpunkt der Beisetzung mehr als 30 Tage auseinanderliegen, oder ein Jahreswechsel zwischen Beauftragungszeitpunkt und Beisetzungtermin liegt.
Der Auftraggeber erteilt mit seiner Unterschrift dem Bestatter die Berechtigung, dass der Bestatter (auch personenbezogene) Daten aus dem Vertragsverhältnis zum Zweck der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten Dritten zu übermitteln, soweit dies für die Vertragsabwicklung und –abrechnung erforderlich ist. Der Bestatter ist insbesondere berechtigt, Forderungen des Bestatters gegen den Auftraggeber an die abcfinance GmbH abzutreten und diesem die zuvor genannten personenbezogenen Daten zum Zweck der Auftragsabwicklung und/oder -abrechnung zu übermitteln oder die abcfinance GmbH mit der Prüfung der personenbezogenen Daten zu beauftragen. Informationen über den Datenschutz gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der abcfinance GmbH sind unter https://www.abcfinance.de/datenschutz einsehbar.
Das Unternehmen ist berechtigt, Bonitätsauskünfte einzuholen und diesbezüglich enstprechende Zahlungsbedingungen festzulegen. Das Unternehmen ist darüber hinaus berechtigt, einen Auftrag wegen einer negativen Bonitätsauskunft abzulehnen, auch wenn der Auftrag durch das Unternehmen schon angenommen wurde. Der Kunde willigt ein, dass das Unternehmen bei der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, eine Bonitätsauskunft zu seiner Person einholt und zu diesem Zwecke die jeweils erforderlichen Informationen ( Name, Geburtsdatum, Anschrift ), an die SCHUFA Holding AG weitergibt.
Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die Ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und -Score-Verfahren sind unter www.meineSCHUFA.de abrufbar. Die postalische Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Privatkunden Servicecenter, Postfach 103441, 50474 Köln.
5. Haftung
5.1. Die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Unternehmens ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Gleiches gilt für die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
5.2. Rügen wegen offensichtlicher Mängel können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Auftraggeber diese binnen zwei Wochen seit Beisetzung der Urne anzeigt. Im Übrigen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen das Unternehmen ein Jahr.
5.3. Aufgrund eines unüberschaubar großen Personenkreises welcher Zugang zum Verstorbenen hat (Krankenhäuser, Ärzte, Krematorien, Friedhofsmitarbeiter etc.) können wir für Wertgegenstände und Schmuck wie bspw. Uhren, Ketten, Ringe, etc. keine Haftung übernehmen. Bitte nehmen Sie diese Gegenstände vor der Abholung an sich.
5.4. Wird ein Beisetzungstermin vom Auftraggeber direkt mit dem Friedhof vereinbart, ohne diesen Termin mit dem Unternehmen abzusprechen, oder muss ein Beisetzungstermin infolge höherer Gewalt, zum Beispiel Katastrophen, Unruhen, hoher Seegang, schlechtes Wetter, Nebel oder aus technischen Gründen abgesagt werden, so haftet das Unternehmen nicht. Der Ersatz von Reisekosten ist nicht möglich. Das Unternehmen verpflichtet sich, die Beisetzung so schnell wie möglich nachzuholen. Speziell für Seebestattungen gilt, dass ein Anspruch auf ein bestimmtes Schiff oder Abfahrthafen grundsätzlich nicht besteht. Das Unternehmen ist nur beim Einsatz eigener Schiffe Veranstalter und tritt ansonsten als Mittler auf.
6. Nutzung
6.1. Kunden ist es untersagt, Techniken, Software oder sonstige Programme in Verbindung mit der Nutzung der Website zu verwenden, die die Funktionalität oder die Erreichbarkeit von www.anternia-bestattungen.de beeinträchtigen oder www.anternia-bestattungen.de erstellte und verwaltete Inhalte verändern, löschen oder überschreiben.
6.2. Die durch die Nutzung von www.anternia-bestattungen.de erhaltenen Informationen, insbesondere Adressen und Kontaktdaten, dürfen für andere Zwecke als die Kontaktaufnahme sowie Anbahnung und den eventuellen Abschluss eines Vertrags über eine Bestattung nicht verwendet werden. Insbesondere ist den Nutzern untersagt, mit den durch www.anternia-bestattungen.de zur Verfügung gestellten Informationen kommerzielle Werbung zu betreiben.
7. Urheberrechtshinweis
7.1. Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte und Informationen sowie die zu findenden Marken, Logos und Produktnamen, die Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber sind, unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jede vom deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht nicht zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters oder jeweiligen Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Inhalte und Rechte Dritter sind dabei als solche gekennzeichnet. Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten ist nicht gestattet. Lediglich die Herstellung von Kopien und Downloads für den persönlichen, privaten und nicht kommerziellen Gebrauch ist erlaubt.
7.2. Die Darstellung der Website in fremden Frames ist nur mit schriftlicher Erlaubnis zulässig.
8. Datenschutz
8.1. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch das Unternehmen richtet sich nach den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG), des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) und anderer zwingender datenschutzrechtlicher Vorschriften. 8.2. Mit dem Besuch der Internetseite www.anternia-bestattungen.de werden personenbezogene Daten des Internetnutzers in Form von Bestands- und Nutzungsdaten erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies die Inanspruchnahme des Dienstes durch den Internetnutzer erfordert. Darunter fallen insbesondere Merkmale zur Identifikation wie Name und E-Mail-Adresse, aber auch neutrale Daten wie IP-Adresse, Lokalisierungsdaten, Beginn und Dauer der Nutzung sowie die in Anspruch genommenen Dienste. Zur Verbesserung unseres Angebotes verwenden wir zudem sogenannte Cookie-Dateien, in der Daten des Besuchs bei www.anternia-bestattungen.de auf Ihrer Festplatte gespeichert werden.
8.3. Im Übrigen, insbesondere im Hinblick auf die Analyse des Nutzerverhaltens auf unserer Internetseite, gilt unsere Datenschutzerklärung.
9. Schlussbestimmungen
Auf die Benutzung der Webseite und die Leistung des Unternehmens sowie der Subunternehmen findet das deutsche Recht Anwendung.
Stand: 31.01.2021
Hinweis: Die Kosten des Totenscheins, Krankenhaus-Kühlkosten vor der Abholung sowie fällige Kommunalgebühren z.B. für Bestattungsgenehmigungen (insb. in Bayern und Rheinland-Pfalz) werden von uns 1:1 verauslagt oder von der entsprechenden Einrichtung bzw. dem Arzt direkt mit den Angehörigen abgerechnet. Diese Kosten belaufen sich i.d.R. auf € 50 bis € 200. Ein Aufpreis kann fällig werden bei über 1,85 Meter Körpergröße und/oder über 120 Kilogramm Körpergewicht sowie beim Vorliegen ansteckender Infektionskrankheiten (z.B. COVID 19, MRSA) sowie bei einer Überführung von einer deutschen Insel wie z.B. Föhr, Amrum, Sylt etc.
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