Trauerfall & Bevorstehend 0800-9074890 (kostenfrei)
Vorsorge 02227-8589599
✔ Mehr als 10 Jahre Erfahrung
Nach der Einäscherung des Verstorbenen in Deutschland wird die Asche in einem Bergbach in der Schweiz bestattet. Beisetzungsort ist ein Bergbach in der Region Beatenberg (Schweiz). Möglich machen das die liberaleren Gesetze in der Schweiz. Dort gibt es im Gegensatz zu Deutschland keinen Friedhofszwang.
Die Asche wird in den Bergbach eingestreut. Dieser trägt sie dann über die Aare und den Rhein bis zur Nordsee. So nimmt sie einen erlebnisreichen, letzten Weg und verbindet sich schließlich mit dem Meer.
Komplettangebot für eine Bergbachbestattung zum Festpreis von € 1889 inkl. MwSt.
(bei Sterbefällen in Bremen, Bayern, Baden-Württemberg und im Saarland gilt abweichend davon der Festpreis von € 2089 inkl. MwSt.)
In unserem Komplettangebot für eine Bergbach-Bestattung sind alle für eine Bestattung notwendigen Leistungen inklusive einem Kiefernsarg, der Abholung und Einäscherung sowie die Beisetzungsgebühren enthalten. Folgekosten entstehen nicht.
Die Angebotsbestandteile im Einzelnen:
- bundesweite Abholung und Versorgung der/des Verstorbenen
- Kiefernvollholzsarg (gebeizt)
- Sterbegewand
- Sarginnenausstattung (inkl. Decke und Kissen)
- Sargträger
- Verwaltungsformalitäten (Krankenhaus, Standesamt, Meldeamt)
- Kühlung ab Abholung
- Überführung zum Krematorium
- 2. Leichenschau durch einen Amtsarzt
- Gebühren für das Krematorium
- Abmeldung bei der Renten- und Krankenkasse
- Zusendung Rentenvorschuss-Formular
- 1 Sterbeurkunde für den Auftraggeber
- Überführung der Urne in die Schweiz
- Beisetzungsgebühren
- Beisetzung der Urne
- Finanzierung über bis zu 84 Monate möglich
Trauerfeier
Wer sich für eine Bergbachbestattung entscheidet, der muss nicht auf eine Trauerfeier verzichten. Eine Trauerfeier nach den Wünschen des Verstorbenen oder der Angehörigen ist auf Anfrage selbstverständlich möglich.
Foto: Chris.urs-o
Bergbachbestattung am Beatenberg mit Blick auf Eiger und Jungfrau
Hinweis: Die Kosten des Totenscheins, Krankenhaus-Kühlkosten vor der Abholung sowie fällige Kommunalgebühren z.B. für Bestattungsgenehmigungen (insb. in Bayern und Rheinland-Pfalz) werden von uns 1:1 verauslagt oder von der entsprechenden Einrichtung bzw. dem Arzt direkt mit den Angehörigen abgerechnet. Diese Kosten belaufen sich i.d.R. auf € 50 bis € 200. Ein Aufpreis kann fällig werden bei über 1,85 Meter Körpergröße und/oder über 120 Kilogramm Körpergewicht sowie beim Vorliegen ansteckender Infektionskrankheiten (z.B. COVID 19, MRSA) sowie bei einer Überführung von einer deutschen Insel wie z.B. Föhr, Amrum, Sylt etc.
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Legen Sie zu Lebzeiten Ihre Bestattungswünsche fest. So entlasten Sie im Ernstfall Ihre Angehörigen und schützen sie vor hohen Bestattungskosten.
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