Naturbestattung als Alternative zur Friedhofsbestattung

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Unter "Naturbestattung" versteht man eine Beisetzung auf Feldern, in Wäldern, im Gebirge oder auf hoher See. Voraussetzung ist stets die Einäscherung des Verstorbenen. Motivation für eine Naturbestattung sind persönliche Vorlieben zu Lebzeiten, berufliche Traditionen - wie bei Seeleuten und Waldarbeitern - oder auch die Tatsache, dass die Grabpflege entfällt.

Waldbestattung

Die Bestattungskultur ist im Wandel. Der Wunsch, nicht auf einem Friedhof, sondern in freier Natur die letzte Ruhe zu finden, ist immer weiter verbreitet. Eine alternative, äußerst naturverbundene Bestattungsform ist die Beisetzung in einem Wald oder an befriedeten Bäumen. Zwischen den "alten Wesen" findet sich ein friedlicher Ort der letzten Ruhe.

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Seebestattung

Ursprünglich eine Tradition einzig bei jenen, die zur See gefahren sind, wird die Seebestattung mittlerweile als alternative Form der Beisetzung auch von Nicht-Seeleuten gewünscht. Aus Liebe zu dem erhabenen Element, in Erinnerung an zu Lebzeiten geknüpfte Verbindungen oder einfach, weil es eine würdige und trotzdem kostengünstige Bestattungsform ist.

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Almwiesenbestattung

Immer mehr Menschen entscheiden sich bewusst für eine Naturbestattung. Eine sehr schöne und naturverbundene Form der Beisetzung ist die Almwiesenbestattung. Nach der Einäscherung des Verstorbenen in Deutschland wird die Asche auf einer Naturwiese in der Schweiz bestattet.

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Bergbachbestattung

Nach der Einäscherung des Verstorbenen in Deutschland wird die Asche in einem Bergbach in der Schweiz bestattet. Dieser trägt sie dann über die Aare und den Rhein bis zur Nordsee. So nimmt sie einen erlebnisreichen, letzten Weg und verbindet sich schließlich mit dem Meer.

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Naturbestattungen am Beatenberg mit Blick auf Eiger und Jungfrau

Naturbestattungen in den Schweizer Bergen auf einer größeren Karte anzeigen

Hinweis: Die Kosten des Totenscheins, Krankenhaus-Kühlkosten vor der Abholung sowie fällige Kommunalgebühren z.B. für Bestattungsgenehmigungen (insb. in Bayern und Rheinland-Pfalz) werden von uns 1:1 verauslagt oder von der entsprechenden Einrichtung bzw. dem Arzt direkt mit den Angehörigen abgerechnet. Diese Kosten belaufen sich i.d.R. auf € 50 bis € 200. Ein Aufpreis kann fällig werden bei über 1,85 Meter Körpergröße und/oder über 120 Kilogramm Körpergewicht sowie beim Vorliegen ansteckender Infektionskrankheiten (z.B. COVID 19, MRSA) sowie bei einer Überführung von einer deutschen Insel wie z.B. Föhr, Amrum, Sylt etc.

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