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Der RuheForst Cappenberg
Der RuheForst im Südmünsterland ist ein Ort traumhaft schöner Natur, der eine Alternative zu herkömmlichen Bestattungsformen bietet. Für Natrliebhaber ist die Entscheidung, sich außerhalb herkömmlicher Friedhöfe in der natürlichen Kulisse eines alten Eichen- und Buchenwaldes bestatten zu lassen, eine würdevolle Art des Abschieds. Die Ruhe, die Einheit und der unendliche Übergang der Natur bieten der Familie und den Freunden Unterstützung. Dieser Waldabschnitt wird dank des RuheForst-Prinzips noch etwa 100 Jahre lang vor Abholzung geschützt sein. Bis dahin soll der Wald so natürlich wie möglich wachsen, Jagd und Forstwirtschaft sind verboten. Eine Kettensäge darf nur selten in den Wald, etwa wenn tote Bäume oder Äste eine Gefahr für Besucher darstellen.
Baumarten: Eiche, Buche
Region: Münsterland
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Die Stadt Cappenberg beherbergt auf einem Höhenrücken hoch über der Lippeniederung das namengebende Schloss, welches zu den bedeutendsten Beispielen westfälischer Klosterbaukunst des Barock zählt. Das Schloss und der weitläufige, sich um den Cappenberg ziehende Cappenberger Wald, sind ein beliebtes Ausflugsziel und Naherholungsgebiet für die ganze Familie.
Das sogenannte Südholz in dem sich der RuheForst befindet, ist ein ausgewiesenes FFH-Schutzgebiete. FFH-Gebiete sind spezielle europäische Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden und dem Schutz von Pflanzen, Tieren und Lebensraum dienen.
Anschrift:
Freiherr-vom-Stein-Straße 27
59379 Selm
Die Karte vom RuheForst Cappenberg:
Hinweis: Die Kosten des Totenscheins, Krankenhaus-Kühlkosten vor der Abholung sowie fällige Kommunalgebühren z.B. für Bestattungsgenehmigungen (insb. in Bayern und Rheinland-Pfalz) werden von uns 1:1 verauslagt oder von der entsprechenden Einrichtung bzw. dem Arzt direkt mit den Angehörigen abgerechnet. Diese Kosten belaufen sich i.d.R. auf € 50 bis € 200. Ein Aufpreis kann fällig werden bei über 1,85 Meter Körpergröße und/oder über 120 Kilogramm Körpergewicht sowie beim Vorliegen ansteckender Infektionskrankheiten (z.B. COVID 19, MRSA) sowie bei einer Überführung von einer deutschen Insel wie z.B. Föhr, Amrum, Sylt etc.
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Bildquelle: Ruheforst GmbH