Wie bekomme ich eine Todesbescheinigung / Totenschein?

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Wie ist das Verfahren zur Beschaffung eines Totenscheins?

Die Beschaffung einer ärztlichen Bescheinigung über die Todesursache ist eine der ersten Maßnahmen, die Sie ergreifen müssen, wenn ein geliebter Mensch verstorben ist. Dies ist eine wichtige Maßnahme, denn erst mit diesem Dokument können Sie den Tod beim nächsten Standesamt anzeigen, beziehungsweise Ihren Bestatter veranlassen, dies zu tun. Auf einer ärztlichen Todesbescheinigung sind folgende Angaben zur Leiche enthalten: Name, Alter, Todesort, Todesursachen. Eine ärztliche Bescheinigung der Todesursache wird sofort ausgestellt, wenn die Todesursache offensichtlich ist. Bleibt die Todesursache unbekannt, wird die Bescheinigung erst nach Abschluss der weiteren Untersuchungen ausgestellt.

Wer stellt einen Totenschein aus?

Die Bescheinigung wird von einem Arzt während der sogenannten "ersten Leichenschau" geschrieben, besteht aus zwei Teilen und verbleibt in einem versiegelten Umschlag bei dem Leichnam. Später wird er für die Einäscherung benötigt. Außerdem können ohne Totenschein keine Sterbeurkunden ausgestellt werden.

Fallen für den Totenschein Kosten an?

Die erste Leichenschau, bei der der Arzt den Tod feststellt und einen Totenschein ausstellt, stellt der Arzt oder das Krankenhaus den Angehörigen in Rechnung. In den meisten Fällen übernimmt die Krankenkasse des Verstorbenen diese Kosten nicht. Je nach Tageszeit, ob es sich um einen Wochen- oder Feiertag handelt, der Wegstrecke, die der Arzt zum Sterbeort zurücklegen musste, der Dauer der ersten Leichenschau und ob der Tod in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder zu Hause eingetreten ist, variieren die Kosten stark. Während der Schein selber nicht mehr als 76,56 Euro Kosten darf, kann der Gesamtaufwand der ersten Leichenschau zwischen 50 und 200 Euro kosten. Unter seltenen, besonderen Umständen, können Kosten bis 300 Euro anfallen. Einige Bestattungsunternehmen legen dieses Geld aus, wenn Sie den Verstorbenen abholen, und berechnen diese Auslage den Angehörigen dann nach der vollendeten Beisetzung zusammen mit den Bestattungskosten. Der Totenschein ist somit, neben in einigen Fällen anfallenden Gebühren für die Kühlung des Verstorbenen, ein häufiger Posten, der zusätzlich zu den Bestattungskosten von den Angehörigen getragen werden muss.

Was ist der Unterschied zwischen einem Totenschein und einer Sterbeurkunde?

Wenn jemand verstorben ist, stellt ein Facharzt eine ärztliche Todesursachenbescheinigung aus. Sie gibt die Todesursache an und ist notwendig, damit der Tod beurkundet werden kann. Die Sterbeurkunde ist eine formelle Bescheinigung, die vom Standesbeamten ausgestellt wird, wenn die Person, die für die Beerdigung zuständig ist, den Tod feststellt. Dies ist die offizielle Mitteilung, dass eine Person gestorben ist, und sie ist für die Verwaltung eines Nachlasses notwendig.

Was mache ich, wenn eine ärztliche Bescheinigung über die Todesursache nicht ausgestellt werden kann?

Wenn der Tod unerwartet eintrat oder die Todesursache unklar war, kann eine ärztliche Bescheinigung nicht sofort ausgestellt werden. Unerwartete Todesfälle müssen von einem Gerichtsmediziner untersucht werden, der zu dem Schluss kommen kann, dass eine Obduktion notwendig ist, um die Todesursache festzustellen. Wenn dies der Fall ist, verzögern sich leider die Bestattungsmodalitäten.

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Hinweis: Die Kosten des Totenscheins, Krankenhaus-Kühlkosten vor der Abholung sowie fällige Kommunalgebühren z.B. für Bestattungsgenehmigungen (insb. in Bayern und Rheinland-Pfalz) werden von uns 1:1 verauslagt oder von der entsprechenden Einrichtung bzw. dem Arzt direkt mit den Angehörigen abgerechnet. Diese Kosten belaufen sich i.d.R. auf € 50 bis € 200. Ein Aufpreis kann fällig werden bei über 1,85 Meter Körpergröße und/oder über 120 Kilogramm Körpergewicht sowie beim Vorliegen ansteckender Infektionskrankheiten (z.B. COVID 19, MRSA) sowie bei einer Überführung von einer deutschen Insel wie z.B. Föhr, Amrum, Sylt etc.

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