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Waldbestattungen zwischen Fulda und Schweinfurt
Der RuheForst Rhön liegt im bayerischen Teil des Biosphärenreservats Rhön. Durch den kleinen Ort Eckarts, ein Ortsteil des Markt‘ Zeitlofs, führt Sie die Straße den Fondsberg hinauf zum RuheForst. Unter dem Schutz großer Eichen und Buchen können Sie Ihren Blick über das weite, von sanften Bergketten begrenzte Sinntal schweifen lassen und die idyllische Ruhe genießen. Die Wege im RuheForst führen Sie vorbei an alten majestätischen Eichen und einem artenreichen Buchenmischwald mit charakteristischen Bäumen. Auf kleiner Fläche wird sich in den nächsten Jahren ein dynamischer Laubmischwald entwickeln. Hier werden Sie beobachten können, wie sich die lichtliebenden Eichen, Kiefern und Lärchen mit den schattentoleranten Buchen vergesellschaften. Im Norden grenzt das Nachbarland Hessen an. Die Landesgrenze ist durch einen kulturhistorischen bedeutsamen Steinwall und die Grenzsteine aus dem Jahr 1878 gut zu erkennen. Entlang der Landesgrenze führt ein Wanderweg über den Bergrücken ins nahe gelegene Staatsbad Brückenau.
Baumarten: Buche, Eiche, Kiefer und Lärche
Region: Rhön
Bundesland: Bayern
Die Forstverwaltung des Rhöner Ruheforstes beschränkt sich auf Verkehrssicherungsmaßnahmen. Nur in seltenen Fällen werden bedrängende Bäume zur Gewährleistung der Sicherheit beim Begehen der Waldwege vorsichtig entnommen. Ansonsten wir der Wald seiner eigenen natürlichen Kraft und Fähigkeit zur Selbstregulierung überlassen und er kann ungestört gedeihen.
Anschrift:
Hofstraße 6
97799 Zeitlofs
Die Karte vom RuheForst Rhön:
Hinweis: Die Kosten des Totenscheins, Krankenhaus-Kühlkosten vor der Abholung sowie fällige Kommunalgebühren z.B. für Bestattungsgenehmigungen (insb. in Bayern und Rheinland-Pfalz) werden von uns 1:1 verauslagt oder von der entsprechenden Einrichtung bzw. dem Arzt direkt mit den Angehörigen abgerechnet. Diese Kosten belaufen sich i.d.R. auf € 50 bis € 200. Ein Aufpreis kann fällig werden bei über 1,85 Meter Körpergröße und/oder über 120 Kilogramm Körpergewicht sowie beim Vorliegen ansteckender Infektionskrankheiten (z.B. COVID 19, MRSA) sowie bei einer Überführung von einer deutschen Insel wie z.B. Föhr, Amrum, Sylt etc.
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Bildquelle: Ruheforst GmbH