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Wen Sie über den Todesfall benachrichtigen müssen
Wenn ein geliebter Mensch verstorben ist, müssen Sie verschiedene Personen so schnell wie möglich über den Todesfall informieren.
Wen Sie zuerst informieren müssen
- Den Hausarzt der verstorbenen Person
- Angehörige (und Freunde)
- Das Bestattungsunternehmen
- Standesamt (übernimmt das Bestattungsunternehmen für Sie)
- Arbeitgeber/Schule
- Für Tätige im Gesundheitswesen - eventuell müssen Sie noch ausstehende Termine absagen
Immobilien und Rechnungen
- Hypothekenanbieter oder Vermieter
- Versorgungsunternehmen (Strom, Gas und Wasser)
- Anbieter von Gebäude- und Hausratversicherungen
- Anbieter von Mobiltelefonen Breitband TV-Anbieter
- Sozialversicherungen (diesen Service übernehmen wir für Sie)
Finanziell
- Banken und Bausparkassen
- Versicherungsgesellschaften (Lebens-, Auto- und Reiseversicherung)
- Kreditkartenanbieter
- Anwaltskanzlei
- Buchhalter
Andere
- Zahnarzt
- Optiker
- Abonnements
- Soziale Gruppen und Vereine
- Social-Media-Konten schließen
Hinweis: Die Kosten des Totenscheins, Krankenhaus-Kühlkosten vor der Abholung sowie fällige Kommunalgebühren z.B. für Bestattungsgenehmigungen (insb. in Bayern und Rheinland-Pfalz) werden von uns 1:1 verauslagt oder von der entsprechenden Einrichtung bzw. dem Arzt direkt mit den Angehörigen abgerechnet. Diese Kosten belaufen sich i.d.R. auf € 50 bis € 200. Ein Aufpreis kann fällig werden bei über 1,85 Meter Körpergröße und/oder über 120 Kilogramm Körpergewicht sowie beim Vorliegen ansteckender Infektionskrankheiten (z.B. COVID 19, MRSA) sowie bei einer Überführung von einer deutschen Insel wie z.B. Föhr, Amrum, Sylt etc.
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Legen Sie zu Lebzeiten Ihre Bestattungswünsche fest. So entlasten Sie im Ernstfall Ihre Angehörigen und schützen sie vor hohen Bestattungskosten.
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