Wer ist im Todesfall zu informieren?

Deutschlandweit Tag & Nacht für Sie da:
Trauerfall & Bevorstehend 0800-9074890
(kostenfrei)
Vorsorge 02227-8589599
Ratenzahlung: bis zu 48 niedrige Monatsraten möglich
Mehr als 10 Jahre Erfahrung

Wen Sie über den Todesfall benachrichtigen müssen

Wenn ein geliebter Mensch verstorben ist, müssen Sie verschiedene Personen so schnell wie möglich über den Todesfall informieren.

Wen Sie zuerst informieren müssen

  • Den Hausarzt der verstorbenen Person
  • Angehörige (und Freunde)
  • Das Bestattungsunternehmen
  • Standesamt (übernimmt das Bestattungsunternehmen für Sie)
  • Arbeitgeber/Schule
  • Für Tätige im Gesundheitswesen - eventuell müssen Sie noch ausstehende Termine absagen

Immobilien und Rechnungen

  • Hypothekenanbieter oder Vermieter
  • Versorgungsunternehmen (Strom, Gas und Wasser)
  • Anbieter von Gebäude- und Hausratversicherungen
  • Anbieter von Mobiltelefonen Breitband TV-Anbieter
  • Sozialversicherungen (diesen Service übernehmen wir für Sie)

Finanziell

  • Banken und Bausparkassen
  • Versicherungsgesellschaften (Lebens-, Auto- und Reiseversicherung)
  • Kreditkartenanbieter
  • Anwaltskanzlei
  • Buchhalter

Andere

  • Zahnarzt
  • Optiker
  • Abonnements
  • Soziale Gruppen und Vereine
  • Social-Media-Konten schließen
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Hinweis: Die Kosten des Totenscheins, Krankenhaus-Kühlkosten vor der Abholung sowie fällige Kommunalgebühren z.B. für Bestattungsgenehmigungen (insb. in Bayern und Rheinland-Pfalz) werden von uns 1:1 verauslagt oder von der entsprechenden Einrichtung bzw. dem Arzt direkt mit den Angehörigen abgerechnet. Diese Kosten belaufen sich i.d.R. auf € 50 bis € 200. Ein Aufpreis kann fällig werden bei über 1,85 Meter Körpergröße und/oder über 120 Kilogramm Körpergewicht sowie beim Vorliegen ansteckender Infektionskrankheiten (z.B. COVID 19, MRSA) sowie bei einer Überführung von einer deutschen Insel wie z.B. Föhr, Amrum, Sylt etc.

Sie wünschen eine persönliche Beratung? Wir beraten Sie gerne.
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