Wie bekomme ich eine Sterbeurkunde?

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Informationen zur Sterbeurkunde

Eine Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod einer Person bestätigt. Sie wird vom zuständigen Standesamt des Sterbeortes des Verstorbenen ausgestellt und enthält Angaben zum Sterbeort und -zeitpunkt des Verstorbenen. Sie können die Urkunde selber beantragen, können die Aufgabe aber auch an das bevollmächtigte Bestattungsinstitut deligieren. Die meisten Bestattungsinstitute führen diese Dienstleistung gerne für Sie aus.

Benötigte Originaldokumente

Der Totenschein und der Personalausweis des Verstorbenen werden vom Standesamt immer benötigt, um eine Sterbeurkunde zu erstellen. Außerdem werden die Geburtsurkunde (bei Ledigen), die Heiratsurkunde (bei Verheirateten), die Heiratsurkunde und ein rechtskräftiges Scheidungsurteil (bei Geschiedenen), die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten) benötigt. Wenn Ihnen nicht alle Dokumente vorliegen, können viele Bestatter gegen eine Pauschale bei den zuständigen Ämtern nachhören und die Dokumente erfragen.

Wie viele Urkunden sollte ich beantragen?

In aller Regel reichen zwei bis drei kostenpflichtige Sterbeurkunden völlig aus. Zusätzlich erhalten Sie zwei kostenlose Urkunden zur Abmeldung von Sozialversicherungen. Vielen Stellen reicht eine Kopie der Sterbeurkunde aus. Wenn Sie später feststellen sollten, dass Sie doch noch ein Exemplar benötigen, können Sie das nachbestellen.

Wann bekomme ich die Sterbeurkunde?

Die Zeit, die es dauert, bis die Sterbeurkunde bei Ihnen ist, hängt maßgeblich davon ab, wie schnell das zuständige Standesamt beauftragt wird und wie groß die Auslastung des Amtes ist. Wenn Sie die benötigten Dokumente zügig an den bevollmächtigten Bestatter weiterleiten, so können Sie mit der Urkunde in der Regel ein bis zwei Wochen später rechnen. In besonderen Fällen kann die Beurkundung auch länger dauern.

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Hinweis: Die Kosten des Totenscheins, Krankenhaus-Kühlkosten vor der Abholung sowie fällige Kommunalgebühren z.B. für Bestattungsgenehmigungen (insb. in Bayern und Rheinland-Pfalz) werden von uns 1:1 verauslagt oder von der entsprechenden Einrichtung bzw. dem Arzt direkt mit den Angehörigen abgerechnet. Diese Kosten belaufen sich i.d.R. auf € 50 bis € 200. Ein Aufpreis kann fällig werden bei über 1,85 Meter Körpergröße und/oder über 120 Kilogramm Körpergewicht sowie beim Vorliegen ansteckender Infektionskrankheiten (z.B. COVID 19, MRSA) sowie bei einer Überführung von einer deutschen Insel wie z.B. Föhr, Amrum, Sylt etc.

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