Was ist im Todesfall zu tun? - Maßnahmen bei einem Haussterbefall

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Was zu tun ist, wenn jemand zu Hause stirbt

Wenn jemand zu Hause stirbt, gibt es eine Reihe von Dingen zu beachten, je nachdem, wie er gestorben ist und ob der Tod erwartet oder unerwartet war.

Bei einem erwarteten Todesfall

Bei einem erwarteten Todesfall, z. B. aufgrund einer unheilbaren Krankheit, sollten Sie zügig den Hausarzt kontaktieren. Wenn der Todesfall nachts eingetreten ist, können Sie auch bis zum Morgen warten, bevor Sie zum Telefon greifen. In beiden Fällen sollten Sie, wenn Sie nicht der nächste Angehörige oder ein naher Verwandter sind, sicherstellen, dass diese sofort benachrichtigt werden. Wenn die Todesursache bekannt ist, wird der Arzt eine ärztliche Bescheinigung über selbige ausstellen, den Totenschein. Sie sollten sich zügig mit einem Bestattungsunternehmen in Verbindung setzen, um die Überführung Ihres Angehörigen in dessen Obhut zu veranlassen.

Bei einem unerwarteten Todesfall

Wenn der Tod unerwartet eingetreten ist, müssen Sie sofort die Polizei und den Rettungsdienst anrufen. Der Telefonist wird Ihnen Anweisungen geben, was Sie tun müssen, einschließlich der Feststellung, ob Sie versuchen können, die Person wiederzubeleben. Die Sanitäter werden bei ihrem Eintreffen entweder Wiederbelebungsversuche unternehmen oder den Tod bestätigen. Wenn die Todesursache unbekannt ist, ist es wichtig, dass Sie den Bereich unberührt lassen (abgesehen von eventuellen Wiederbelebungsversuchen). Die Polizei wird einen Bestattungsunternehmer beauftragen, der den Verstorbenen abholt und den Leichnam in seine Obhut nimmt und im Auftrag des Gerichtsmediziners handelt, wenn der Tod unerwartet eintritt. Wenn der Mediziner sich über die tatsächliche Todesursache nicht sicher ist, kann eine Untersuchung angeordnet werden. Wenn die Todesursache geklärt ist, wird auch in diesem Sterbefall ein Totenschein ausgestellt.

Sie können sich schon während der oder die Verstorbene noch bei der Polizei zur Untersuchung ist, mit dem Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens in Verbindung setzen. Dieses wird dann, wenn der Totenschein ausgestellt ist, die Abholung und alles weitere veranlassen.

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Hinweis: Die Kosten des Totenscheins, Krankenhaus-Kühlkosten vor der Abholung sowie fällige Kommunalgebühren z.B. für Bestattungsgenehmigungen (insb. in Bayern und Rheinland-Pfalz) werden von uns 1:1 verauslagt oder von der entsprechenden Einrichtung bzw. dem Arzt direkt mit den Angehörigen abgerechnet. Diese Kosten belaufen sich i.d.R. auf € 50 bis € 200. Ein Aufpreis kann fällig werden bei über 1,85 Meter Körpergröße und/oder über 120 Kilogramm Körpergewicht sowie beim Vorliegen ansteckender Infektionskrankheiten (z.B. COVID 19, MRSA) sowie bei einer Überführung von einer deutschen Insel wie z.B. Föhr, Amrum, Sylt etc.

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